Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Internet-Datenbank PreSys im Modul PreSysCheck

 

§ 1 Diensteanbieter

Diensteanbieter ist die
B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Herbert-Rabius-Straße 1
53225 Bonn
Vertreten durch: Prof. Dr. Thomas Auhuber
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE811573298
Handelsregistereintrag: HRB 6426, Amtsgericht Bonn
im Folgenden als B·A·D bezeichnet.

§ 2 Präambel

1) Die B·A·D betreibt mit „PreSys – Prävention mit System“ ein Internetportal, das den Zugriff auf Daten, Datensammlungen und Dokumente erlaubt, die entweder von der B·A·D selbst oder von Dritten erstellt, zusammengetragen oder zur Verfügung gestellt werden.
Die inhaltliche Gestaltung dieses Internetportals orientiert sich an den aktuellen Nachfragegewohnheiten und Bedürfnissen der Kunden der B·A·D und wird deshalb einem steten Wandel unterzogen sein.

Die im Modul PreSys Check enthaltenen Daten, Datensammlungen und Dokumente sind für die Nutzung durch Unternehmer und durch sie beauftragte Mitarbeiter vorgesehen. PreSys Check ersetzt allerdings nicht die Beurteilung durch Fachkräfte im Einzelfall. Verantwortlich für die Auswahl und Anwendung der Daten,
Datensammlungen und Dokumente sowie der mit ihrem Einsatz verfolgten Ziele ist ausschließlich der Kunde.

2) Für den Online-Vertragsabschluss des PreSys Check-Moduls, ist die Angabe von Kundendaten (Anrede, Firma/Unternehmen, Vor- und Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail-Adresse, Position, Funkrufnummer, Telefonnummer, Branche, Wirtschaftszweigschlüssel, Betreuungsgruppe und Berufsgenossenschaft). Des Weiteren ist die Angabe der Anzahl der Voll- und Teilzeitmitarbeiter und die ggf. gewünschte abweichende Rechnungsanschrift erforderlich.
Der Vertragsabschluss setzt die Kenntnisnahme und die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.
Der Vertrag zur Nutzung des Internetportals kommt mit Zugang einer Bestätigungs-E-Mail beim Kunden zustande.

3) Die B·A·D ist berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie die für den PreSys-Shop, mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit die Änderung oder Ergänzung unter Berücksichtigung der Interessen der B·A·D für den Kunden zumutbar ist. Die Änderung ist dem Kunden elektronisch mitzuteilen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die B·A·D berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, in dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Der Widerspruch des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.

4) Die Auflösung des Bildschirmes sollte mindestens 800x600 Pixel oder höher betragen. Des Weiteren ist ein aktueller Browser notwendig (Internet-Explorer, Mozilla Firefox, usw.). Auf dem Computer müssen das Javascript und Cookies aktiviert werden. Als weitere technische Voraussetzung ist ein Internetzugang per ISDN oder DSL notwendig. Die Hardwarevoraussetzungen sind durch die Kunden selbst und auf eigene Kosten sicherzustellen.

§ 3 Vertragsgegenstand

1) Das Modul PreSys Check ist aktuell unter der Internet-Adresse http://www.presys.de zu erreichen und bietet Informationen, interaktive Tools und Dokumente zum Thema Medizin, Technik, Hygiene und Forschung an. Das Angebot wird stetig aktualisiert und kann hierbei unter anderem folgenden Inhalt haben:

  • Arbeitshilfen
  • Betriebsanweisungen
  • Checklisten
  • Formulare
  • Gesetze und Regelwerke
  • Literatur und Literaturhinweise
  • Newsletter
  • Vorlagen
  • Präsentationen


2) Nach Zahlung der in § 7 bestimmten Vergütung ermöglicht die B·A·D dem Kunden den Zugang zu diesem Internetportal, um die dort verfügbaren Daten, Datensammlungen und Dokumente in dem in § 5 beschriebenen Umfang zu nutzen.

3) Die B·A·D behält sich das Recht vor, die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringenden Leistungen zu erweitern, zu verändern oder Verbesserungen vorzunehmen.

4) Die B·A·D ist auch berechtigt, den Nutzungsumfang zu verringern, insbesondere Daten, Datensammlungen und Dokumente ganz oder teilweise vom Server herunterzunehmen. Wird die Interessenlage des Kunden durch die Minderung des Leistungsumfangs im wesentlichen Umfang beeinträchtigt, steht ihm das Recht zur außerordentlichen schriftlichen Kündigung zu. In diesem Fall wird die B·A·D dem Kunden die von ihm entsprechend § 7 gezahlte Vergütung unter Berücksichtigung der bis zum Ende des laufenden Vertragsjahres noch verbleibenden Zeit anteilig erstatten.

5) Soweit die B·A·D außerhalb des nur unter Verwendung des dem Kunden mitgeteilten Passwortes zugänglichen Bereichs der Internetseite Dienste und Leistungen mittels PreSys erbringt, stehen diese kostenlos zur Verfügung, können aber jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.

6) Soweit sich die B·A·D zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Vertrages Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

§ 4 Urheberrecht

1) Die Daten, Datensammlungen und Dokumente auf der Internetseite der B·A·D und aus dem Internetportal PreSys sind urheberrechtlich geschützt. Soweit die B·A·D nicht selbst die Schutzrechte an den Daten, Datensammlungen und Dokumenten besitzt, so besitzt sie die Rechte, die erforderlich sind, um dem Kunden die in diesen Bedingungen beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen.

2) Der Kunde ist verpflichtet, die in Bezug auf Daten, Datensammlungen und Dokumente aufgeführten Schutzrechtsvermerke (wie zum Beispiel Urheberrechtsvermerke, Hinweise auf Autoren oder Verlage) bei der Nutzung zu übernehmen. Für die Schutzrechte der B·A·D gilt entsprechendes.

§ 5 Umfang des Nutzungsrechts

1) Die B·A·D räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Laufzeit des Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die über PreSys verfügbaren Daten, Datensammlungen und Dokumente auf dem Bildschirm

  • anzeigen zu lassen,
  • auszudrucken,
  • herunterzuladen („downloading“),
  • so oft zu vervielfältigen, wie dies ausschließlich für seinen eigenen, internen Gebrauch erforderlich ist.


2) Erweiterungen dieses Nutzungsrechtes, wie etwa die Ergänzung und Eingabe von Daten durch den Kunden, sind in Absprache möglich. Die B·A·D behält sich das Recht vor, Inhalte des Kunden wieder zu entfernen

3) Im Übrigen ist dem Kunden jede Vervielfältigung, Verwendung, Weitergabe, Verbreitung − sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich − oder sonstige Nutzung der über PreSys verfügbaren Daten, Datensammlungen und Dokumente zu kommerziellen Zwecken untersagt.

§ 6 Nutzung durch Dritte

1) Soweit nicht anderweitig ausdrücklich und schriftlich durch die B·A·D genehmigt, ist die Nutzung von PreSys alleine dem Kunden sowie seinen Mitarbeitern vorbehalten. Eine Nutzung der Daten für oder durch Dritte ist verboten, es sei denn, dass die B·A·D schriftlich eine Genehmigung erteilt hat.

2) Wird eine Nutzung für oder durch Dritte durch die B·A·D gestattet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass diese die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.

§ 7 Vergütung, Rechnungsstellung, Fälligkeit

1) Die Höhe der Vergütung für die Inanspruchnahme von PreSys Check bestimmt sich nach der im Zeitpunkt der Bestellung beziehungsweise der Vertragsverlängerung für die einzelnen Arten der Inanspruchnahme von PreSysCheck maßgebenden Preisliste. Sollte sich nach Abgabe der Bestellung herausstellen, dass der Kunde nicht den korrekten Betrag ausgewählt hat, teilt die B·A·D dem Kunden den sich aus der Preisliste ergebenden Betrag mit.

2) Alle Zahlungen werden mit der Leistungserbringung/Bereitstellung fällig und sind innerhalb von 20 Tagen nach der Rechnungsstellung zu leisten.

§ 8 Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

1) Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für ein Kalenderjahr in Verzug, so kann die B·A·D nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von 14 Kalendertagen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen und den Zugriff sperren.

2) Bei Zahlungsverzug ist der Kunde außerdem verpflichtet, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an die B·A·D zu bezahlen. Wenn es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an die B·A·D zu zahlen.

3) Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen der B·A·D ist nur mit unbestrittenen oder mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

4) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Passwort

1) Der Zugang zum Modul PreSys Check ist dem Kunden nur über ein Passwort möglich. Hierzu wird dem Kunden nach Vertragsabschluss ein Passwort per E-Mail mitgeteilt, das Zugang zum Modul PreSys Check ermöglicht. Nach dem ersten erfolgreichen Zugang des Kunden zum Modul PreSys Check wird er aufgefordert, das vergebene Passwort in ein von ihm bestimmtes Passwort abzuändern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Zugangsmöglichkeit nur dadurch aufrecht erhalten werden kann, dass der Kunde das Passwort auch tatsächlich ändert.

2) Der Kunde hat das Passwort geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Er verpflichtet sich zur unverzüglichen Änderung des Passwortes, falls eine Kenntnisnahme durch Dritte zu befürchten ist.

3) Bei Verstoß gegen Ziffer 2 haftet der Kunde gegenüber der B·A·D für den daraus entstehenden Schaden. Als Schadenersatz ist pro Schadensereignis mindestens ein Betrag in Höhe der vom Kunden für das letzte Vertragsjahr zu zahlenden Vergütung zu zahlen.

4) Missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten hat der Kunde wie eigenes Verschulden gegen sich wirken zu lassen.

§ 10 Vertragslaufzeit

1) Der Vertrag beginnt mit Zugang der Vertragsbestätigungs-EMail und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht nach Satz 2 gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr; die vorstehend genannte Kündigungsfrist gilt entsprechend. Die Kündigungen müssen schriftlich erfolgen.

§ 11 Verlängerung der Vertragslaufzeit, Kündigung und Folgen der Kündigung

1) Der Vertrag beginnt mit Zugang der Vertragsbestätigungs-E-Mail und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann frühestens nach Ablauf von 3 Kalenderjahren mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht nach Satz 2 gekündigt, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr; die vorstehend genannte Kündigungsfrist gilt entsprechend.

2) Kommt der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für ein Kalenderjahr in Verzug, so kann die B·A·D nach fruchtlosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten Frist von 14 Kalendertagen das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen und den Zugriff sperren. Für die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges gilt § 8 Ziffer 2).

3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

4) Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 12 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1) Der Kunde ist verpflichtet, die Daten, Datensammlungen und Dokumente sachgerecht und ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu nutzen.

2) Unter einer sachgerechten Nutzung verstehen die Parteien insbesondere:

  • Unterlassung jeglicher missbräuchlicher Nutzung
  • Unterlassung von strafbaren und rechtswidrigen Handlungen
  • Unterlassung jeglichen Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften
  • Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Auflagen unter eigener Verantwortung, sofern im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages von Seiten des Kunden erforderlich
  • Unterlassung jeglicher Gefährdung der Vertraulichkeit
  • Unterlassung jeglicher Gefährdung der Sicherheitsvorkehrungen des Systems
  • Unterlassung aller Handlungen, die die Datensicherheit gefährden


3) Verstößt der Kunde gegen die oben genannten Pflichten, so ist die B·A·D nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und den Zugriff zu sperren. Eine Rückvergütung der für das laufende Vertragsjahr gezahlten Vergütung findet nicht statt.

§ 13 Herunterladen („download“) von Daten, Datensammlungen und Dokumenten

1) Die B·A·D weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass beim Herunterladen („download“) über Internet die heruntergeladenen Daten, Datensammlungen und Dokumente mit Viren infiziert werden können, die zu Fehlern, Datenverlust oder sonstigen Schäden in der Systemumgebung des Kunden führen können. Das diesbezügliche Übertragungsrisiko trägt der Kunde.

2) Die B·A·D haftet nicht für Schäden, die durch eine unzureichende Datensicherung eingetreten sind.

§ 14 Vereinbarte Beschaffenheit der Leistungen der B·A·D

1) Der Wert des Internetportals PreSys für den Kunden wird maßgeblich davon bestimmt, dass dem Kunden so rasch und so umfassend wie möglich eine Fülle von Informationen zur Verfügung gestellt wird. Die über das Modul PreSys Check dem Kunden angebotenen Informationen, Daten, Datensammlungen und Dokumente werden entweder von der B·A·D selbst oder von Dritten erstellt, zusammengetragen oder zur Verfügung gestellt. Sie werden darüber hinaus teilweise automatisch mit Hilfe von Programmen aus verschiedenen Textformaten und Quellen zu HTML/XML konvertiert.

2) Die B·A·D erstellt den Inhalt von PreSys und des Moduls PreSys Check mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt, kann aber bei der Fülle von Informationen und dem Ziel, diese so schnell wie möglich dem Kunden zur Verfügung zu stellen, nicht ausschließen, dass hierbei Fehler auftreten oder eingetretene Veränderungen nicht berücksichtigt werden. Es ist der B·A·D deshalb nicht möglich, für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität der Daten, Datensammlungen und Dokumente die Haftung zu übernehmen.

3) Sämtliche Angaben müssen vom jeweiligen Anwender deshalb im Einzelfall eigenverantwortlich auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Aktualität und Anwendbarkeit im Einzelfall geprüft werden.

§ 15 Anzeige von Mängeln und Ansprüchen Dritter

1) Der Kunde hat der B·A·D Mängel oder Fehler in den Daten, Datensammlungen und Dokumenten unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.

2) Der Kunde wird die B·A·D unverzüglich schriftlich über die Geltendmachung von Ansprüchen unterrichten, die ein Dritter darauf stützt, dass die von B·A·D über PreSys zur Verfügung gestellten Daten, Datensammlungen und Dokumente, Patent-, Urheber-, Marken- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte eines Dritten verletzen. Der Kunde wird die B·A·D bei der Abwehr der betreffenden Ansprüche des Dritten in zumutbarem Umfang unentgeltlich unterstützen und − soweit gesetzlich zulässig − die B·A·D ermächtigen, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich zu übernehmen. Der Kunde wird gegenüber dem Dritten keine Angaben machen, die dazu geeignet sind, die Position der B·A·D zu verschlechtern.

§ 16 Haftungsbeschränkungen bei Schadens- und Aufwendungsersatz

1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in PreSys Check enthaltenen Daten, Datensammlungen und Dokumente zwar für die Nutzung durch Unternehmer vorgesehen sind, jedoch nicht das Urteil und die Beratung des Fachmannes ersetzen. Verantwortlich für die Auswahl und Handhabung der Daten, Datensammlungen und Dokumente sowie der durch ihren Einsatz erzielten Ergebnisse ist ausschließlich der Kunde.

2) Es besteht keine Haftung der B·A·D für übermittelte Informationen, und zwar insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Aktualität sowie nicht dafür, dass die Informationen für den beabsichtigten Zweck des Kunden tauglich sind.

3) Die B·A·D übernimmt keine Haftung für schadenverursachende Ereignisse, die im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders auftreten.

4) Die B·A·D haftet nicht für Leistungseinschränkungen oder Leistungsausfälle, die B·A·D nicht zu vertreten hat und die regelmäßig eine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationswegen oder Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich des jeweiligen Leitungsproviders sowie Störungen, die im Risikobereich anderer Netzprovider liegen.

5) Soweit eine Haftung nach den vorstehend genannten Ziffern nicht ausgeschlossen ist, haftet die B·A·D bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

6) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die B·A·D nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar und vertragstypisch sind.

7) Die unter den Ziffern 2) bis 6) genannten Beschränkungen gelten nicht, wenn die B·A·D für das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit, wegen Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz, der Datenschutzgrundverordnung oder für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstehen, haftet.

8) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn besteht nicht, sofern sich die Haftung nicht aus vorsätzlichem Handeln ergibt.

9) Bei Leistungseinschränkungen und Ausfällen wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der B·A·D liegenden Störung mindert sich die Nutzungsvergütung nicht.

10) Ansprüche des Kunden gegen die B·A·D sind unverzüglich schriftlich anzumelden.

11) Eine Haftung für Datenverluste jeglicher Art ist ausgeschlossen.

§ 17 Beweisklausel

1) Die Computerregister, die auf sichere Art und Weise im EDV-System der B·A·D aufbewahrt werden, werden als Beweismittel für Kommunikation, Verträge und erbrachte Zahlungen zwischen den Parteien anerkannt.

2) Eine Aufbewahrung der Computerregister unter angemessenen Sicherheitsbestimmungen wird zwischen den Parteien angenommen, wenn die Dokumente systematisch auf einen dauerhaften und unveränderlichen Datenträger übertragen wurden.

§ 18 Datenschutzrecht und Kontrollrechte der B·A·D

1) Die B·A·D hat das Bestellformular so konzipiert, dass eine Bestellung nur möglich ist, wenn der Kunde in die nachfolgend in Ziffern 2) bis 4) beschriebene Speicherung seiner Daten eingewilligt hat.

2) Jeder Zugriff des Kunden auf das Internetangebot von PreSys wird in einer Protokolldatei gespeichert.

3) Die Daten in der Protokolldatei sind personenbezogen. Es kann nachvollzogen werden, auf welche Seiten der Kunde zugegriffen, beziehungsweise welche Dateien der Kunde aufgerufen hat. In der Protokolldatei werden folgende Daten gespeichert:

  • IP−Adresse beziehungsweise URL des Kunden
  • Name der aufgerufenen Kategorie und Datei
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs
  • Meldung, ob Login oder Abruf erfolgreich war.


4) Die B·A·D darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden − soweit für Zwecke der Erfüllung des Vertrages erforderlich − erheben, verarbeiten und nutzen. Die gespeicherten Daten werden nur zur Optimierung des Internetangebotes und zur Kostenermittlung für die Nutzung der zugekauften Datenbanken ausgewertet. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder zu nichtkommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

5) Für andere Zwecke (zum Beispiel Beratung, Werbung, Marktforschung) darf die B·A·D die Bestandsdaten verarbeiten oder nutzen sowie an Dritte weitergeben, wenn der Kunde in diese Art der Nutzung ausdrücklich eingewilligt hat oder sich eine Erlaubnis aus einer Rechtsvorschrift ergibt.

6) Personenbezogene Daten der am Fernmeldeverkehr Beteiligten werden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (§§ 91–107) erhoben, verarbeitet und genutzt.

7) Der Kunde hat das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die für ihn gespeicherten Daten zu verlangen. Die Auskunft kann auch elektronisch erteilt werden. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

8) Der Kunde räumt der B·A·D das Recht ein, die von ihm über den Zugang eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn die B·A·D aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt. Darüber hinaus räumt der Kunde der B·A·D das Recht ein, sich zu allen über ihn gespeicherten Daten im EDV-System Zugang zu verschaffen, wenn dieser Zugang im Rahmen einer korrekten Verwaltung des Systems erforderlich ist.

9) Die B·A·D gewährleistet mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch Zugriff auf die den Kunden betreffenden Datenbestände haben.

10) Soweit die Einwilligung des Kunden in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich ist, ist er jederzeit berechtigt, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Mit dem Widerruf der Einwilligung gilt der Vertrag vom Kunden mit sofortiger Wirkung als gekündigt.

§ 19 Abtretung, Salvatorische Klausel, Schriftform

1) Die Abtretung beziehungsweise Übertragung von Ansprüchen aus einem für die Nutzung der Internet Datenbank PreSys geschlossenen Vertrages bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung der B·A·D.

2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder nach Anerkennung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen zu ersetzen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

3) Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes benannt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1) Die Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bonn.